Diese Fragen sind leider nicht klar und einfach zu beantworten. Es gibt Schäden, bei denen schon der gesunde Menschenverstand ausreichen sollte, um hier zu dem Schluss zu kommen, dass ein solches Bauteil nicht mehr bedenkenlos eingesetzt werden kann.
Bei kleineren Schäden sind die Grenzen dagegen fließend: Bei einem einzelnen Kratzer wird der genannte Menschenverstand ausreichen, um zu einer positiven Einschätzung zu kommen. Wenn eine Traverse allerdings mit solchen Kratzern übersät ist, ist ein anderes Urteil durchaus berechtigt. Im Rahmen dieses Artikels wollen wir daher versuchen, zu diesem Thema für die folgen … Pdf Artikel lesen
Diese Fragen sind leider nicht klar und einfach zu beantworten. Es gibt Schäden, bei denen schon der gesunde Menschenverstand ausreichen sollte, um hier zu dem Schluss zu kommen, dass ein solches Bauteil nicht mehr bedenkenlos eingesetzt werden kann.
Bei kleineren Schäden sind die Grenzen dagegen fließend: Bei einem einzelnen Kratzer wird der genannte Menschenverstand ausreichen, um zu einer positiven Einschätzung zu kommen. Wenn eine Traverse allerdings mit solchen Kratzern übersät ist, ist ein anderes Urteil durchaus berechtigt. Im Rahmen dieses Artikels wollen wir daher versuchen, zu diesem Thema für die folgen … Pdf Artikel lesen
Dieser Artikel des Autoren-Teams Frank Bastians, Jan Keppler, Stefan Krasenbrink und Ralf-Harald vom Felde befasst sich mit ebendieser Frage, und möchte den einen oder anderen Denkanstoß für eine sichere Handhabung geben.
Die Umstellung der technischen Vorschriften für „ Fliegende Bauten“ auf eine europaweit einheitliche Norm ist schon seit langem in Arbeit und wird von vielen – teils kritischen – Diskussionen begleitet.
In unserem ersten Artikel zu diesem Thema wurden hauptsächlich die rechtlichen und formalen Hintergründe zur Einführung der neuen Normengeneration erläutert. In diesem Artikel wollen wir ausschließlich auf die Windlasten eingehen, da diese für fliegende Bauten in der Veranstaltungstechnik neben der Nutzlast aus Ton und Licht die maßgebende Belastungsart sind und es hierzu einige Veränderungen geben wird.
Aluminium-Traversen in der Veranstaltungstechnik werden vor allem als Lastaufnahmemittel über Personen oder als tragendes Bauteil in bauaufsichtlich geregelten Bereichen (z.B. Fliegende Bauten) eingesetzt. Der Einsatz in diesen Bereichen erfordert, dass Traversen unter Einhaltung von Qualitätsstandards gefertigt und die Tragfähigkeit über eine statische Berechnung belegt wird.
Teil fünf der Artikelsrie zum Thema „Statik in der Veranstaltungstechnik“ widmet sich dem Thema „Abgehängten Traversenkonstruktionen“. Wiederum ist Feedback erlaubt und gewünscht!
Der dritte Teil der Artikelsrie zum Thema „Statik in der Veranstaltungstechnik“ widmet sich dem Thema „Bühnendächer“. Wiederum ist Feedback erlaubt und gewünscht!