Ablegereife von Traversen – Teil 2

Das Thema Ablegereife von Traversen wird immer wieder an die Autoren und Fachleute Jan Keppler, Ralf-Harald vom Felde, Frank Bastians, Stefan Krasenbrink herangetragen. Besonders wichtig ist die Frage nach den Kriterien, an denen erkennbar wird, ob die Traverse noch die volle Tragfähigkeit besitzt und ab wann sie nicht mehr einsetzbar ist.

Was sind Kriterien für die Ablegereife? Wie im letzten Artikel schon angerissen empfehlen wir für die Festlegung der Kriterien zur Feststellung der Ablegereife die Schäden zunächst in zwei Kategorien zu unterteilen. Bei der ersten Kategorie handelt es sich um Schäden, bei denen Bauteile plastisch verformt wurden, zum Beispiel verbogene Diagonalen oder Gurtrohre. Die zweite Kategorie beinhaltet Schäden, bei denen die Querschnittsfläche eines Bauteils reduziert wurde, zum Bespiel Kerben oder Abschürfungen an einem Gurtrohr.

Schäden der ersten Kategorie sind ein klares Anzeichen, dass das Material überbeansprucht wurde, und damit kommt man zur einfachen Regel, dass Traversen mit erkennbaren plastischen Verformungen ablegereif sind. Erkennbar bedeutet dabei, dass die Verformungen mit bloßem Auge sichtbar sind oder die Traversen sich nicht mehr zwängungsfrei verbinden lassen. Ablegereif bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Traverse komplett verschrottet werden muss. Eine Reparatur der Traverse du … Pdf Artikel lesen

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