Was sind Kriterien für die Ablegereife? Wie im letzten Artikel schon angerissen empfehlen wir für die Festlegung der Kriterien zur Feststellung der Ablegereife die Schäden zunächst in zwei Kategorien zu unterteilen. Bei der ersten Kategorie handelt es sich um Schäden, bei denen Bauteile plastisch verformt wurden, zum Beispiel verbogene Diagonalen oder Gurtrohre. Die zweite Kategorie beinhaltet Schäden, bei denen die Querschnittsfläche eines Bauteils reduziert wurde, zum Bespiel Kerben oder Abschürfungen an einem Gurtrohr.
Schäden der ersten Kategorie sind ein klares Anzeichen, dass das Material überbeansprucht wurde, und damit kommt man zur einfachen Regel, dass Traversen mit erkennbaren plastischen Verformungen ablegereif sind. Erkennbar bedeutet dabei, dass die Verformungen mit bloßem Auge sichtbar sind oder die Traversen sich nicht mehr zwängungsfrei verbinden lassen. Ablegereif bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Traverse komplett verschrottet werden muss. Eine Reparatur der Traverse du … Pdf Artikel lesen
Was sind Kriterien für die Ablegereife? Wie im letzten Artikel schon angerissen empfehlen wir für die Festlegung der Kriterien zur Feststellung der Ablegereife die Schäden zunächst in zwei Kategorien zu unterteilen. Bei der ersten Kategorie handelt es sich um Schäden, bei denen Bauteile plastisch verformt wurden, zum Beispiel verbogene Diagonalen oder Gurtrohre. Die zweite Kategorie beinhaltet Schäden, bei denen die Querschnittsfläche eines Bauteils reduziert wurde, zum Bespiel Kerben oder Abschürfungen an einem Gurtrohr.
Schäden der ersten Kategorie sind ein klares Anzeichen, dass das Material überbeansprucht wurde, und damit kommt man zur einfachen Regel, dass Traversen mit erkennbaren plastischen Verformungen ablegereif sind. Erkennbar bedeutet dabei, dass die Verformungen mit bloßem Auge sichtbar sind oder die Traversen sich nicht mehr zwängungsfrei verbinden lassen. Ablegereif bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Traverse komplett verschrottet werden muss. Eine Reparatur der Traverse du … Pdf Artikel lesen
Das Thema Ablegereife von Traversen wird immer wieder an die Autoren und Fachleute Jan Keppler, Ralf-Harald vom Felde, Frank Bastians, Stefan Krasenbrink herangetragen. Besonders wichtig ist die Frage nach den Kriterien, an denen erkennbar wird, ob die Traverse noch die volle Tragfähigkeit besitzt und ab wann sie nicht mehr einsetzbar ist.
Mit diesem Artikel beginnt eine neue kleine Artikelsrie im VPLT.Magazin zum Thema „Statik in der Veranstaltungstechnik“. Die Autoren freuen sich über Feedback und nehmen gern weitere Anregungen usw. entgegen.
Der vierte Teil der Artikelserie zum Thema „Statik in der Veranstaltungstechnik“ widmet sich dem Thema „PA-Tower“.Wiederum ist Feedback erlaubt und gewünscht!
Der zweite Teil der Artikelsrie zum Thema „Statik in der Veranstaltungstechnik“ widmet sich ausschließlich dem Thema „Windlasten auf Konstruktionen der Veranstaltungstechnik“. Wiederum ist Feedback erlaubt und gewünscht!
Aluminium-Traversen in der Veranstaltungstechnik werden vor allem als Lastaufnahmemittel über Personen oder als tragendes Bauteil in bauaufsichtlich geregelten Bereichen (z.B. Fliegende Bauten) eingesetzt. Der Einsatz in diesen Bereichen erfordert, dass Traversen unter Einhaltung von Qualitätsstandards gefertigt und die Tragfähigkeit über eine statische Berechnung belegt wird.
In unserem ersten Artikel zu diesem Thema wurden hauptsächlich die rechtlichen und formalen Hintergründe zur Einführung der neuen Normengeneration erläutert. In diesem Artikel wollen wir ausschließlich auf die Windlasten eingehen, da diese für fliegende Bauten in der Veranstaltungstechnik neben der Nutzlast aus Ton und Licht die maßgebende Belastungsart sind und es hierzu einige Veränderungen geben wird.